Empfehlungen für die Schweizer Ernährungspolitik
Vom 11. Juni bis am 6. November 2022 tagte der Bürger:innenrat für Ernährungspolitik zu der Frage: Wie soll eine Ernährungspolitik für die Schweiz aussehen, die bis 2030 allen Menschen gesunde, nachhaltige, tierfreundliche und fair produzierte Lebensmittel zur Verfügung stellt? Dazu haben 85 zufällig aus der Schweizer Wohnbevölkerung ausgewählte Menschen an insgesamt drei Wochenenden, 8-Onlinsitzungen und Lernreisen diskutiert, Vorträge angehört und schlussendlich Empfehlungen formuliert und darüger abgestimmt. Bis im Februar werden sie in Form eines Massnahmenkatalogs an die Politik übergeben.
Die Struktur der Empfehlungen
Durch das Engagement des Bürger:innenrats für Ernährungspolitik sind 126 Empfehlungen* entstanden. Um die Empfehlungen hier übersichtlicher darzustellen, wurden sie nach den Kleingruppen strukturiert, in welchen sie ursprünglich entworfen wurden.
Lesehilfe:
- Je 2 Kleingruppen beschäftigten sich mit einem der folgenden Bereichen:
Gesundheit (G), Umwelt (U), Soziales (S), Wirtschaft (W) und Produktion (P). - Innerhalb des gesamten Bürger:innenrats wurden gruppen- und arbeitsübergreifend insgesamt 14 Themenbereiche definiert, wie z.B. G1: Informationen für Konsumenten.
- Für diese wurden dann Ziele gesteckt, bspw. G1.1, G1.2 und G1.3.
- Und um diese Ziele zu erreichen wurden entsprechende Empfehlungen formuliert: G1.1.1, G1.2.1, G1.2.2, usw.
* Version 1.3 (4.1.23): die Empfehlungen sind final (Schreibfehler, stilistische Unkorrektheiten und Verständnisfragen werden laufend korrigiert, u.a. durch eine Redaktionsgruppe des Bürger:innenrats).
In der unterstehenden Grafik werden die unterschiedlichen Ansätze und Hebel der Empfehlungen zusammengefasst:

Gesundheit
G1 Informationen für Konsumenten
G1.1 Informationen auf Etiketten verständlicher und zugänglicher machen
G1.2 Informationen glaubwürdiger und effektiver machen, damit sie von allen verstanden werden können - von Kindern bis Senioren.
G1.3 Umwandlung der aktuellen Marketingkommunikation in konsumentenorientierte und wahrheitsgetreue Produktinformationen. Bei jedem Nahrungsmittel muss angegeben werden, welcher Nährwertbedarf gedeckt wird
G2 Reduktion des Zuckerkonsums
G2.1 Verringerung des Zuckergehalts aller Produkte um 20 % bis 2035 und bei zuckergesüssten Getränken um 50 % (Endprodukt).
G2.2 Generelles Verbot des Zusatzes von Zucker bei Produkten, wo kein Zucker zwingend notwendig ist (Milch, Brot, Joghurt, Kinderernährung etc.)
Umwelt
U1 Standortgerechte Landwirtschaft und Förderung der Biodiversität
U1.1 Standortangepasste sinnvolle Nutzung (Zuweisung Produktion nach Zonen → Berg -, Hügel-, Talgebiet)
U1.2 Tiere, Pflanzen etc. der roten Liste vor dem Aussterben bewahren
U1.3 CO2-Reduktion bei der Lebensmittelproduktion sowie Verarbeitung und Logistik
U2 Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft durch finanzielle Anreize
U2.1 Weiterentwicklung von Betrieben in Bezug auf Nachhaltigkeit
- Emissionen,
- schädlichen Bodeneinträgen inkl. Verdichtung (Umweltverträglichkeitsprüfung),
- nicht regional wiederverwerteten Abfällen und
- Energieverbrauch (sowie Umstellung auf erneuerbare Energien).
U2.2 Klare Nachhaltigkeitskriterien für Direktzahlungen und weitere staatliche Mittel, z.B. Werbung, Absatzförderung, etc.
U2.2.1 Flächenbindung der Direktzahlungen abschaffen.
U2.3 Effiziente, überschaubare (wenige, fokussierte), und verständliche, finanzielle Anreize für Landwirtschaft
U3 Food Waste reduzieren
U3.1 Abnahme der Produkte ausserhalb der Norm durch Zwischen- und Grossverteiler erhöhen
U3.2 Reduktion des Wegwerfens von Lebensmitteln
U3.3 Reduktion des Wegwerfens von Lebensmitteln beim Endkonsumenten
U3.4 Bedarfsgerechte Mengen für alle Haushaltsgrössen anbieten
Produktion
P1 Ausgewogene Ernährung fördern, mehr pflanzliche Nahrung
P1.1 Einen respektvollen Umgang mit Lebensmitteln vermitteln
P1.2 Produktion pflanzlicher Lebensmittel fördern
P1.3 Internalisierung externer Kosten
P1.3.1 Ressourcenverbrauch und Emmissionskosten in Herstellungskosten einbeziehen.
P1.4 Nachfrage kreieren statt Produktion verbieten
P1.5 Tiergerechte Haltung
P1.5.1 Standortangepasste Rassenauswahl (nicht hochzüchten, Zweinutzungsrassen fördern).
P1.6 Inländischen Stoffkreislauf schliessen
P1.7 Fruchtfolgeflächen zwingend erhalten
P1.7.1 Fruchtfolgeflächen konsequenter schützen.
P1.7.2 Kulturflächen erhalten.
P1.8 Keine Genmanipulation weder an Pflanzen noch an Tieren
P2 Saisonale & standortangepasste, regionale Produkte fördern
P2.1 Konsumenten sind über Auswirkungen und Sinn der standortangepassten, regionalen und saisonalen Ernährung informiert / Nachfrage sollte hin zu standortangepassten, regionalen und saisonalen Produkten verschoben werden
P2.2 Produzenten müssen informiert sein, um standortangepasst, regional und saisonal produzieren zu können (Standortwissen)
P2.3 Produktion nachhaltiger Produkte
P2.3.1 Förderung des Anbaus und Konsums von nachhaltigen Produkten.
P2.4 Förderung (bewährter und neuer) regionaler und saisonaler Produkte
Zerstörung der Kohlenstoffvorräte im Boden und der Bodenstruktur vermeiden.
P3 Faire Entlohnung der Produzenten
P3.1 Stärkung der Marktmacht von Produzierenden (landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere auch kleinere Höfe)
P3.2 Risiken in der Produktion durch den Staat abbauen / abfedern
P3.3 Ein existenzsicherndes und faires Einkommen sichern
Soziales
S1 Rolle der Grosskonzerne
S1.1 Mehr Saisonalität und Regionalität der Produkte
S1.2 Transparenz optimieren zu Herkunft, Produktionsbedingungen, Transport, (Energie, Label, Nutriscore +), Preis, Gewinnmargen
S1.3 Grosskonzerne müssen substanziell zur Ernährungssicherheit beitragen
S1.4 Günstigere Preise für Bio / gesunde Lebensmittel als ungesunde / nicht nachhaltige
S1.5 Sozialer Handel
S2 Bildung & Sensibilisierung der Öffentlichkeit
S2.1 Aufklärung der neuen Generationen über gesunde und nachhaltige Ernährung
S2.2 Sicherstellen, dass Gesundheitsfachkräfte über ein solides Wissen über Ernährung verfügen
S2.3 Der Bevölkerung den Zugang zu unerlässlichem Wissen für eine gesunde und nachhaltige Ernährung ermöglichen
S3 Ernährungsverhalten verstehen und gezielt handeln
S3.1 Diversifizierung des Lobbyismus
S3.2 Schaffung der politischen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
Wirtschaft
W1 Förderung gesunder und nachhaltiger Lebensmittel durch Preispolitik, finanzielle Anreize
W1.1 Gesunde und nachhaltige Lebensmittel finanziell erschwinglicher machen
W1.2 Über die Gemeinschaftsverpflegung eine gesunde und nachhaltige Ernährung fördern
- Empfehlungen für die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Bereich Ernährung
- Empfehlungen für die ökologische öffentliche Beschaffung
W1.3 Ermutigung der Grossverteiler und der Nahrungsmittelindustrie, den gesunden und nachhaltigen Konsum zu fördern
W1.4 Wertschätzung von gesundem und nachhaltigem Konsum durch finanzielle oder materielle Belohnungssysteme
W1.5 Stärkung einer für Menschen, Tiere und Böden gesünderen Produktion (z.B. weniger Pflanzenschutzmittel und Antibiotika)
W2 Werbung & Marketing
W2.1 Vorhandene öffentliche Marketingmittel im Sinne der Information und Aufklärung einsetzen
W2.2 Fehlanreize verhindern und Marketing als «erzieherischer» Einfluss
W2.2.1 Werbeverbot für besonders gesundheitsschädigende Produkte, z.B. mit über 50% Zuckeranteil (→ analog Tabakwaren) sowie für Maxi-Packungen.